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AGB's

 

 

All­ge­mei­ne Geschäfts­bedingungen 

web38 GmbH

Stand: April 2022  

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“) sind die Grund­la­ge für eine ver­trau­ens­vol­le und erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen der web38 GmbH (nach­fol­gend „web38“) und deren Kun­den (nach­fol­gend „Auf­trag­ge­ber“). 

Die Ange­bo­te der web38 GmbH rich­ten sich haupt­säch­lich an Selb­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, klei­ne und mit­tel­stän­di­sche  Unter­neh­men sowie Ver­ei­ne und Ver­bän­de und umfasst alle not­wen­di­gen Dienst- und Bera­tungs­leis­tun­gen im Bereich ver­triebs­ori­en­tier­ter, kun­den­zen­trier­ter Unter­neh­mens­ent­wick­lung. Wir ver­knüp­fen zum Nut­zen unse­rer Kun­den jahr­zehn­te­lan­ge Vertriebs‑, Mar­ke­ting, Cate­go­ry Management‑, Chan­ge Manage­ment – und Füh­rungs­er­fah­rung mit den Mög­lich­kei­ten und Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung.

 

1. Gel­tungs­be­reich 

1.1 Die­se AGB sind Bestand­teil aller zwi­schen web38 und dem Auf­trag­ge­ber abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge. Dies gilt auch dann, wenn die AGB im Hin­blick auf eine kon­kre­te Leis­tung nicht aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den. 

1.2 Es gilt die jeweils zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses gül­ti­gen Fas­sung der AGB. 

1.3 Schrift­lich ver­ein­bar­te, von die­sen AGB abwei­chen­de, indi­vi­du­el­le Rege­lun­gen der Ver­trags­par­tei­en gehen die­sen AGB vor.

1.4 Abwei­chen­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers gel­ten nur, sofern web38 die­sen schrift­lich zuge­stimmt hat. Eine nicht erfolg­te Zurück­wei­sung gegen­läu­fi­ger und mit­ge­teil­ter AGB des Auf­trag­ge­bers gilt aus­drück­lich nicht als Zustim­mung. 

 

2. Ange­bo­te und Ableh­nungs­be­fug­nis 

 

2.1 Die Anga­ben, Beschrei­bun­gen und Dar­stel­lun­gen auf unse­ren Web­sei­ten, Pro­spek­ten und ande­ren Wer­be­me­di­en stel­len kei­ne ver­bind­li­chen Ange­bo­te dar. 

2.2  Alle Ange­bo­te der web38 sind frei­blei­bend, web38 behält sich vor, einen Auf­trag anzu­neh­men oder abzu­leh­nen. 

2.3  Ver­trags­an­fra­gen inkl. Auf­trags- und sons­ti­ger Leis­tungs­an­fra­gen an web38 begrün­den erst ab deren aus­drück­li­cher Annah­me eine ver­trag­li­che Bezie­hung zu web38. web38 behält sich vor, Ver­trags­an­fra­gen abzu­leh­nen. 

2.4. Sofern im Ange­bot nicht anders ange­ge­ben, sind Ange­bo­te der web38 10 Arbeits­ta­ge gül­tig. 

2.5. Web38 behält sich ohne Aner­ken­nung einer ent­spre­chen­den Prüf­pflicht vor, ange­nom­me­ne Auf­trä­ge – auch teil­wei­se – nach­träg­lich abzu­leh­nen bzw. zu kün­di­gen, wenn 

        • deren Inhalt gegen Geset­ze und/oder behörd­li­che Bestim­mun­gen und/oder Rech­te Drit­ter ver­stößt

oder 

        • deren Ver­öf­fent­li­chung für web38 wegen des Inhalts, der Her­kunft oder der tech­ni­schen Form nach ein­heit­li­chen, sach­lich gerecht­fer­tig­ten Grund­sät­zen der web38 unzu­mut­bar ist. 

Der Auf­trag­ge­ber wird in einem Fall der nach­träg­li­chen Ableh­nung oder Kün­di­gung von web38 ent­spre­chend infor­miert. Dem Auf­trag­ge­ber ste­hen aus einer der­ar­ti­gen Ableh­nung oder Kün­di­gung kei­ner­lei Ansprü­che gegen web38 zu. 

3. Ver­trags­schluss 

Soweit nicht aus­drück­lich anders indi­vi­du­ell ver­ein­bart und soweit das Ange­bot von einem Auf­trag­ge­ber abge­ge­ben wird, kommt der Ver­trag erst durch schrift­lich bzw. durch E‑Mail erfolg­te Bestä­ti­gung sei­tens web38 oder durch auf­trags­ge­mä­ße Aus­füh­rung der Leis­tung zustan­de. 

Wenn das Ange­bot durch web38 erfolgt, kommt der Ver­trag durch die Annah­me­er­klä­rung des Auf­trag­ge­bers, unter Berück­sich­ti­gung die­ser AGB, ins­be­son­de­re Punkt 2.2, zustan­de. 

4. Nach­träg­li­che Ände­run­gen

4.1 Wünscht der Auf­trag­ge­ber im Ver­trags­ver­lauf eine Ände­rung an den ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen oder die durch den Auf­trag­ge­ber mit­ge­teil­te Sach­la­ge ändert sich nach Abga­be eines Ange­bo­tes durch web38 oder nach Ver­trags­schluss, kann web38 ein Ange­bot über die Mehr- oder Min­der­kos­ten erstel­len, es sei denn, eine Ver­gü­tung nach Auf­wand ist ver­ein­bart oder der Auf­trag­ge­ber ver­zich­tet aus­drück­lich auf ein geson­der­tes Ange­bot. 

4.2 Bis zur Ent­schei­dung über die Annah­me oder Ableh­nung des Ange­bots durch den Auf­trag­ge­ber, pau­siert web38 mit der Arbeit an den vom Ange­bot betrof­fe­nen Leis­tun­gen, sofern durch die spä­te­re Annah­me des Ange­bots durch den Auf­trag­ge­ber ein Mehr­auf­wand ent­ste­hen wür­de. Ver­ein­bar­te Lie­fer­fris­ten ver­län­gern sich ent­spre­chend. 

5. Ort und Zeit der Tätig­keit 

5.1 Web38 ist hin­sicht­lich der Durch­füh­rung der Auf­trä­ge nach Zeit und Ort frei. 

5.2 Web38 hat das Recht, sich zur Erfül­lung die­ses Ver­trags Sub­un­ter­neh­mer zu bedie­nen, sofern dem kei­ne ver­trag­li­chen Pflich­ten, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Ver­trau­lich­keit und den Daten­schutz, ent­ge­gen­ste­hen. 

5.3 Mit­ar­bei­ter oder Sub­un­ter­neh­mer der web38 tre­ten in kein Arbeits­ver­hält­nis zum Auf­trag­ge­ber. Der Auf­trag­ge­ber hat aus­schließ­lich mit dem benann­ten Ansprech­part­ner von web38 zu kom­mu­ni­zie­ren.

6. Fris­ten und Ter­mi­ne 

6.1 Fris­ten und Ter­mi­ne gel­ten nur dann als ver­bind­lich, wenn web38 die­se aus­drück­lich ver­bind­lich zuge­sagt hat. 

6.2 Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen auf­grund höhe­rer Gewalt oder auf­grund von Umstän­den, die im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Auf­trag­ge­bers lie­gen (nicht recht­zei­ti­ge Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Inhal­ten etc.), hat die web38 nicht zu ver­tre­ten und berech­tigt web38, das Erbrin­gen der betrof­fe­nen Leis­tung um die Dau­er der Behinderung/Verzögerung zuzüg­lich einer ange­mes­se­nen Frist hin­aus­zu­schie­ben.

7. Auf­trags­be­schrei­bung

7.1 Die von web38 zu erbrin­gen­den Beratungs‑, Entwicklungs‑, Umset­zungs- und sons­ti­ge Leis­tun­gen erge­ben sich aus dem jewei­li­gen Ange­bot bzw. dem gleich­lau­ten­den Auf­trag oder einer zu schlie­ßen­den, schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung (z.B. War­tungs­ver­trag). 

7.2 Ist die Auf­trags- bzw. Leis­tungs­be­schrei­bung unzu­rei­chend oder ist deren Umfang in bestimm­ten Fäl­len zwei­fel­haft, umfas­sen die zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen die bran­chen­üb­li­chen Auf­ga­ben, wel­che not­wen­dig sind, um den ver­ein­bar­ten Ver­trags­zweck zu erfül­len. 

7.3 Nach­träg­li­che Ände­run­gen der Auf­trags­be­schrei­bung benö­ti­gen zu deren Wirk­sam­keit einer aus­drück­li­chen Bestä­ti­gung des jewei­li­gen Ver­trags­part­ners. 

8. Zusam­men­ar­beit und Mit­wir­kungs­pflich­ten 

8.1. Bei­de Ver­trags­par­tei­en haben sich bei Abwei­chun­gen vom ver­ein­bar­ten Vor­ge­hen oder Zwei­feln an der Rich­tig­keit der Vor­ge­hens­wei­se des ande­ren gegen­sei­tig unver­züg­lich zu benach­rich­ti­gen. 

8.2 Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, web38 bei Erfül­lung der ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tung zu unter­stüt­zen. Dies schließt ins­be­son­de­re die recht­zei­ti­ge Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Infor­ma­tio­nen und Daten­ma­te­ri­al sowie not­wen­di­ge oder ver­ein­bar­te Frei­ga­ben ein.

8.3 Mit­wir­kungs­leis­tun­gen und Bei­stel­lun­gen (Hard­ware, Zugän­ge etc.) des Auf­trag­ge­bers erfol­gen kos­ten­frei.

8.4 Kann web38 die Leis­tun­gen wegen feh­len­der und unzu­rei­chen­der Mit­wir­kungs­leis­tun­gen oder Bei­stel­lun­gen des Auf­trag­ge­bers nicht oder nur mit Mehr­auf­wen­dun­gen erbrin­gen, ist web38 berech­tigt, hier­durch not­wen­di­ge Mehr­auf­wen­dun­gen gegen­über dem Auf­trag­ge­ber in Rech­nung zu stel­len. 

8.5 Die Ver­trags­par­tei­en infor­mie­ren sich in regel­mä­ßi­gen Abstän­den über Fort­schrit­te und Hin­der­nis­se bei der Auf­trags­durch­füh­rung, um gege­be­nen­falls kor­ri­gie­rend in die Durch­füh­rung des Ver­tra­ges ein­grei­fen zu kön­nen. 

8.6 Erkennt der Auf­trag­ge­ber, dass eige­ne Anga­ben und Anfor­de­run­gen feh­ler­haft, unvoll­stän­dig, nicht ein­deu­tig oder undurch­führ­bar sind, hat er dies und die ihm erkenn­ba­ren Fol­gen web38 unver­züg­lich mit­zu­tei­len. 

9. Aus­schluss recht­li­cher Prü­fung, Bera­tung und Mit­wir­kungs­pflich­ten 

9.1 Die Leis­tun­gen von web38 beinhal­ten, vor­be­halt­lich aus­drück­li­cher, schrift­li­cher Ver­ein­ba­rung, kei­ne recht­li­che Prü­fung oder recht­li­che Bera­tung (zum Bei­spiel mar­ken­recht­li­cher, urhe­ber­recht­li­cher, daten­schutz­recht­li­cher oder wett­be­werbs­recht­li­cher Art, ) sowie Erfül­lung von gesetz­li­chen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten des Auf­trag­ge­bers (z.B. Anbie­ter­kenn­zeich­nung, Daten­schutz­er­klä­rung, Ver­brau­cher­un­ter­rich­tung bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen, Prü­fungs­pflich­ten bei Link­set­zung, Prü­fungs­pflich­ten für die Inhal­te von Forums­dis­kus­sio­nen, Blogs und Chat­räu­men, Pflich­ten zu Beach­tung medi­en­recht­li­cher Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re Vor­schrif­ten zum Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen, etc.). 

9.2 Bei berech­tig­ten Zwei­feln an der recht­li­chen Zuläs­sig­keit einer Maß­nah­me darf web38 vom Auf­trag­ge­ber deren Frei­ga­be ver­lan­gen und die Durch­füh­rung der Maß­nah­me bis zur Frei­ga­be zurück­stel­len. 

9.3 Sofern web38 dem Auf­trag­ge­ber recht­li­che Unter­la­gen (z.B. Ergän­zun­gen der Daten­schutz­er­klä­rung) zur Ver­fü­gung stellt, han­delt es sich hier­bei ledig­lich um recht­li­che Mus­ter ohne Anspruch auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit, die vom Auf­trag­ge­ber indi­vi­du­ell zu über­prü­fen und eben­falls frei­zu­ge­ben sind. 

9.4 Der Auf­trag­ge­ber stellt web38 von allen Ansprü­chen und Schä­den frei, die web38 durch Rechts­ver­stö­ße erlei­det, die dem Auf­trag­ge­ber zuzu­rech­nen sind. 

10. Gestel­lung von Inhal­ten

10.1 Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, alle not­wen­di­gen Inhal­te recht­zei­tig vor Beginn der Leis­tungs­er­brin­gung bezie­hungs­wei­se zum ver­ein­bar­ten Zeit­punkt anzu­lie­fern. Die Anlie­fe­rung hat den tech­ni­schen Vor­ga­ben (z.B. For­mat, Grö­ße, Auf­lö­sung etc) von web38.design zu ent­spre­chen. Der Auf­trag­ge­ber trägt die Kos­ten und die Gefahr der Über­mitt­lung. 

10.2 Der Auf­trag­ge­ber hat elek­tro­ni­sche Inhal­te frei von Schad­code und/oder sons­ti­gen Scha­dens­quel­len zu lie­fern. Er ist ver­pflich­tet, hier­zu han­dels­üb­li­che Schutz­pro­gram­me ein­zu­set­zen, die stets dem neu­es­ten Stand der Tech­nik zu ent­spre­chen haben. Bei Vor­lie­gen und Fest­stel­len von Scha­dens­quel­len jed­we­der Art in einer über­mit­tel­ten Datei wird web38 die­se nicht ein­set­zen und löschen, ohne dass der Auf­trag­ge­ber in die­sem Zusam­men­hang (Schadensersatz-)Ansprüche jed­we­der Art gel­tend machen kann. web38 behält sich vor, den Auf­trag­ge­ber auf Scha­dens­er­satz in Anspruch zu neh­men, wenn ihm durch durch den Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestell­te, schad­haf­te Datei­en ein Scha­den ent­stan­den ist. 

10.3 Die Pflicht von web38 zur Auf­be­wah­rung von gestell­ten Inhal­ten endet 3 Mona­te nach Fer­tig­stel­lung des Auf­tra­ges. Daten­trä­ger, Fotos oder sons­ti­ge Mate­ria­li­en sowie Unter­la­gen des Auf­trag­ge­bers wer­den die­sem nur auf Ver­lan­gen und auf sei­ne Kos­ten und Gefahr zurück­ge­sandt. 

11. Sicher­stel­lung und Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten gegen­über web38

11.1 Der Auf­trag­ge­ber stellt sicher, dass die von ihm gestell­ten Inhal­te frei von Rech­ten Drit­ter sind und deren Ver­öf­fent­li­chung nicht in irgend­ei­ner Form gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Zu den gestell­ten Inhal­ten gehö­ren auch sol­che Inhal­te und deren Quel­len, die der Auf­trag­ge­ber web38 im Hin­blick auf des­sen Auf­ga­ben­wahr­neh­mung emp­fiehlt oder vor­schlägt. 

11.2 Der Auf­trag­ge­ber gewähr­leis­tet ins­be­son­de­re, dass er alle für die auf­trags­ge­mä­ße Nut­zung der Inhal­te erfor­der­li­chen Rech­te besitzt, kei­ne Rech­te Drit­ter (ins­be­son­de­re gewerb­li­che Schutz­rech­te, Urheber‑, Mar­ken- oder Per­sön­lich­keits­rech­te etc.) oder sons­ti­ge gesetz­li­che Bestim­mun­gen ver­letzt. Der Auf­trag­ge­ber trägt allein die Ver­ant­wor­tung für den Inhalt und die recht­li­chen Zuläs­sig­kei­ten der von ihm oder von Drit­ten in sei­nem Auf­trag zur Ver­fü­gung gestell­ten Inhal­te. 

11.3. Der Auf­trag­ge­ber stellt web38 von allen Ansprü­chen Drit­ter frei, die im Zusam­men­hang mit den Inhal­ten des Auf­trag­ge­bers gegen web38 ent­ste­hen und stellt zudem web38 von den Kos­ten zur not­wen­di­gen Rechts­ver­tei­di­gung frei. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, die web38 nach Treu und Glau­ben mit Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen bei der Rechts­ver­tei­di­gung gegen­über Drit­ten zu unter­stüt­zen und über Unter­las­sungs­er­klä­run­gen oder einst­wei­li­gen Ver­fü­gun­gen im Hin­blick auf Rech­te Drit­ter frist­wah­rend schrift­lich zu infor­mie­ren. 

11.4 Der Auf­trag­ge­ber über­trägt web38 sämt­li­che für die ver­trags­ge­mä­ße Nut­zung der Inhal­te in Online-Medi­en aller Art, ein­schließ­lich Inter­net, erfor­der­li­chen urhe­ber­recht­li­chen Nutzungs‑, Leistungsschutz‑, Mar­ken- und Kenn­zeich­nungs­rech­te und sons­ti­gen Rech­te, ins­be­son­de­re das Recht zur Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung, Über­tra­gung, Sen­dung, Bear­bei­tung, zum öffent­li­chen Zugäng­lich­ma­chen, zur Ein­stel­lung in eine Daten­bank und Bereit­hal­ten zum Abruf, zur Ent­nah­me und Abruf aus einer Daten­bank, und zwar zeit­lich und inhalt­lich im für die Durch­füh­rung des Auf­trags not­wen­di­gen Umfang. 

12. Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten gegen­über dem Auf­trag­ge­ber 

12.1 An Wer­ken, die indi­vi­du­ell und spe­zi­fisch für den Auf­trag­ge­ber erbracht wer­den (zum Bei­spiel Web­sei­ten oder Kon­zep­te) erhält der Auf­trag­ge­ber ein aus­schließ­li­ches, zeit­lich und räum­lich unbe­schränk­tes, sach­lich auf die ver­trag­li­chen Zwe­cke beschränk­tes Nut­zungs- und Ver­wer­tungs­recht, wel­ches ins­be­son­de­re die Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung erfasst. Sofern nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart, ist der Wei­ter­ver­kauf- und Wei­ter­ver­trieb des Werks durch den Auf­trag­ge­ber davon aus­ge­nom­men.

12.2 Bei Wer­ken die auf ande­ren Wer­ken auf­bau­en, die­se ändern, erwei­tern oder anpas­sen (z.B. bei indi­vi­du­el­ler Anpas­sung von Tem­pla­tes), erstre­cken sich die etwa­igen aus­schließ­li­chen Rech­te des Auf­trag­ge­bers nicht auf die ursprüng­li­chen Wer­ke, son­dern nur soweit die durch web38 für den Auf­trag­ge­ber vor­ge­nom­me­nen schutz­fä­hi­gen Ände­run­gen, Erwei­te­run­gen und Anpas­sun­gen rei­chen. 

12.3 Im Übri­gen über­trägt web38 dem Auf­trag­ge­ber die für den jewei­li­gen ver­trag­li­chen Zweck erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te an ihren Wer­ken in dem der Auf­trags­be­schrei­bung ent­spre­chen­dem Nut­zungs­um­fang, der Nut­zungs­dau­er sowie räum­li­chen Anwen­dungs­be­reich. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, wird jeweils ein ein­fa­ches Nut­zungs­recht zur eige­nen Nut­zung über­tra­gen. 

12.4 Dem Auf­trag­ge­ber wird ein Recht zur Bear­bei­tung des Wer­kes nur dann ein­ge­räumt, solan­ge das Bear­bei­tungs­recht aus­drück­lich ver­ein­bart wur­de oder sich aus der Natur des Auf­trags ein­deu­tig ergibt. 

12.5 Die Nut­zungs­rech­te gehen erst nach voll­stän­di­ger Zah­lung der Ver­gü­tung durch den Auf­trag­ge­ber auf die­sen über. 

12.6 Vor­schlä­ge und Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers oder sei­ner Mit­ar­bei­ter begrün­den kein Mit­ur­he­ber­recht. 

12.7 web38 ist berech­tigt, auf die für den Auf­trag­ge­ber ent­wor­fe­nen und her­ge­stell­ten Wer­ke und erbrach­ten Leis­tun­gen zum Zwe­cke der Eigen­wer­bung hin­zu­wei­sen und die­se unter Nen­nung des Auf­trag­ge­bers als Refe­renz zu nut­zen. Dies gilt nicht, wenn dies aus­drück­lich, z.B. durch eine ent­spre­chen­de Ver­schwie­gen­heits­ver­ein­ba­rung, aus­ge­schlos­sen wur­de.

12.8 web38 ist fer­ner berech­tigt, im Impres­sum und/oder Foo­ter der von web38 erstell­ten, erwei­ter­ten oder im Rah­men einer War­tungs-/Ser­vice­ver­ein­ba­rung betreu­ten Web­sei­te und sons­ti­gen Online­prä­senz auf ihre Urhe­ber­schaft oder Mit­wir­kung hin­zu­wei­sen. Der Auf­trag­ge­ber ist nicht berech­tigt, die­se Hin­wei­se ohne die Zustim­mung von web38 zu ent­fer­nen. 

13. Her­aus­ga­be von Vor­la­gen, Ent­wür­fen, Datei­en und Quell­code 

13.1. Die von web38 erstell­ten Vor­la­gen, Ent­wür­fe, Roh­da­ten, Datei­en und sons­ti­ge Arbeits­mit­tel, die dazu die­nen, die nach dem Ver­trag geschul­de­te Leis­tung zu erbrin­gen, blei­ben Eigen­tum von web38. Die Her­aus­ga­be an den Auf­trag­ge­ber kann geson­dert ver­ein­bart wer­den und ist zu ver­gü­ten. 

13.2 Eine Auf­be­wah­rungs­pflicht der in 13.1 benann­ten Din­ge besteht nicht. Web38 ist spä­tes­tens nach Ablauf von 6 Mona­ten ab Ver­trags­en­de zur Löschung berech­tigt. 

14. Ange­bots­prä­sen­ta­tio­nen und Ent­wür­fe 

14.1. Die Ent­wick­lung kon­zep­tio­nel­ler und gestal­te­ri­scher Vor­schlä­ge durch web38 mit dem Ziel der wei­te­ren Auf­trags­er­tei­lung durch den Auf­trag­ge­ber erfolgt, unbe­scha­det im Ein­zel­fall abwei­chen­der Rege­lun­gen, gegen Zah­lung des mit dem Auf­trag­ge­ber dafür ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung.

14.2. Urheber‑, Nut­zungs- und Eigen­tums­rech­te an den von web38 in die­sem Rah­men vor­ge­leg­ten Arbei­ten ver­blei­ben auch bei Berech­nung einer Ver­gü­tung bei web38. Erst mit Ertei­lung des Auf­trags zur Rea­li­sa­ti­on gegen geson­der­te Ver­gü­tung, erwirbt der Auf­trag­ge­ber die­se Rech­te im ver­ein­bar­ten Umfang. 

15. Abnah­me 

15.1 Gegen­stand der Abnah­me ist die ver­trag­lich geschul­de­te Leis­tung ent­spre­chend der Auf­trags­be­schrei­bung. 

15.2 web38 ver­schafft dem Auf­trag­ge­ber Zugang zum Leis­tungs­er­geb­nis und zeigt dem Auf­trag­ge­ber die Abnah­me­be­reit­schaft an. Die Über­ga­be aller für die Abnah­me not­wen­di­gen Leis­tungs­er­geb­nis­se, stellt eben­so eine Auf­for­de­rung zur Abnah­me dar. 

15.3. Der Auf­trag­ge­ber hat dann inner­halb von 5 Arbeits­ta­gen mit der Prü­fung der Abnah­me­fä­hig­keit zu begin­nen. 

15.4 Schlägt die Abnah­me fehl, so über­gibt der Auf­trag­ge­ber web38 eine schrift­li­che Auf­lis­tung aller die Abnah­me hin­dern­den Män­gel. Inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist hat web38 die Män­gel zu behe­ben und eine abnah­me­fä­hi­ge Ver­si­on der ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tung bereit­zu­stel­len. Im Rah­men der dar­auf­fol­gen­den Prü­fung wer­den nur die zuvor pro­to­kol­lier­ten Män­gel geprüft.

15.5 Unwe­sent­li­che Män­gel berech­ti­gen den Auf­trag­ge­ber nicht, die Abnah­me nicht ver­wei­gern. 

15.6 Der Auf­trag­ge­ber hat die Abnah­me inner­halb von 7 Tagen schrift­lich (E‑Mail ist aus­rei­chend) zu erklä­ren. Sofern kei­ne Män­gel gem 15.4 mit­ge­teilt wer­den, gilt die Abnah­me 2 Wochen nach Abnah­me­be­reit­schaft auch ohne ent­spre­chen­de schrift­li­che Abnah­me­er­klä­rung durch den Auf­trag­ge­ber als erfolgt.

15.7 Die Erstel­lung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen kann in ein­zel­nen Teil­ab­schnit­ten ver­ein­bart wer­den. In die­sem Fall ist web38 berech­tigt, Teil- oder Zwi­schen­ab­nah­men ein­zu­for­dern. Nach Teil­ab­nah­me gel­ten die Bestim­mun­gen zu Abnah­me, Gewähr­leis­tung und Ver­gü­tung für die jewei­li­gen Teil­ab­schnit­te. Nach­träg­li­che Ände­run­gen abge­nom­me­ner Teil­ab­schnit­te erfol­gen nur gegen geson­der­te Berech­nung der Leis­tung.

16. Ansprü­che bei Sach­män­geln 

16.1 Män­gel­an­sprü­che bestehen nur bei erheb­li­chen Abwei­chung von der ver­ein­bar­ten oder vor­aus­ge­setz­ten Beschaf­fen­heit oder bei erheb­li­cher Beein­träch­ti­gung der Gebrauchs­taug­lich­keit ent­spre­chend dem Ver­trags­zweck. Die Inhal­te der Auf­trags­be­schrei­bung gel­ten ohne geson­der­te schrift­li­che Ver­ein­ba­rung nicht als Garan­tie oder Zusi­che­rung bestimm­ter Eigen­schaf­ten. 

16.2 Web­sei­ten und ver­gleich­ba­re Online­an­ge­bo­te müs­sen inner­halb von den zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses bran­chen­üb­li­chen Brow­sern und Auf­lö­sun­gen lauf­fä­hig sein. Nicht als bran­chen­üb­lich gel­ten Brow­ser auf einem Ver­si­ons­stand von vor über einem Jahr und Brow­ser sowie Bild­schirm­auf­lö­sun­gen, die zu weni­ger als 15% auf dem Markt ver­tre­ten sind. 

16.3 Ver­langt der Auf­trag­ge­ber wegen eines Man­gels Nach­er­fül­lung, so hat web38 das Recht, zwi­schen Nach­bes­se­rung, Ersatz­lie­fe­rung oder Ersatz­leis­tung zu wäh­len. Wenn der Auf­trag­ge­ber nach einer ers­ten ergeb­nis­los ver­stri­che­nen, ange­mes­se­nen Frist eine wei­te­re ange­mes­se­ne Nach­frist gesetzt hat und auch die­se ergeb­nis­los ver­stri­chen ist oder wenn eine ange­mes­se­ne Anzahl an Nachbesserungs‑, Ersatz­lie­fe­rungs- oder Ersatz­leis­tungs­ver­su­chen ohne Erfolg geblie­ben sind, kann der Auf­trag­ge­ber unter den gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen nach sei­ner Wahl vom Ver­trag zurück­tre­ten oder min­dern und Scha­dens- oder Auf­wen­dungs­er­satz ver­lan­gen. 

16.4 Män­gel sind durch eine nach­voll­zieh­ba­re Schil­de­rung der Feh­ler­sym­pto­me, nach­ge­wie­sen durch schrift­li­che Auf­zeich­nun­gen, Screen­shots oder sons­ti­ge die Män­gel ver­an­schau­li­chen­de Unter­la­gen schrift­lich (E‑Mail ist aus­rei­chend) anzu­zei­gen. Die Män­gel­rü­ge muss die Repro­duk­ti­on des Feh­lers ermög­li­chen. Gesetz­li­che Unter­su­chungs- und Rüge­pflich­ten des Auf­trag­ge­bers blei­ben unbe­rührt. 

16.5 Ände­run­gen oder Erwei­te­run­gen der Leis­tun­gen oder z.B. einer Web­sei­te, die der Auf­trag­ge­ber selbst oder durch Drit­te vor­nimmt, las­sen die Män­gel­an­sprü­che des Auf­trag­ge­bers ent­fal­len, es sei denn, der Auf­trag­ge­ber weist nach, dass die Ände­rung oder Erwei­te­rung für den Man­gel nicht ursäch­lich war. web38 steht auch nicht für Män­gel ein, die auf unsach­ge­mä­ße Bedie­nung sowie Betriebs­be­din­gun­gen oder die Ver­wen­dung unge­eig­ne­ter Betriebs­mit­tel durch den Auf­trag­ge­ber zurück­zu­füh­ren sind. 

16.6 web38 kann die Nach­er­fül­lung ver­wei­gern, bis der Auf­trag­ge­ber die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung, abzüg­lich eines Teils, der der wirt­schaft­li­chen Bedeu­tung des Man­gels ent­spricht, bezahlt hat. 

16.7 Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprü­che beträgt 1 Jahr ab Abnah­me der Leis­tung.

17. Leis­tun­gen Drit­ter 

17.1 Beru­hen Sach- oder Rechts­män­gel auf der Feh­ler­haf­tig­keit der Leis­tung eines im Rah­men der Leis­tungs­er­brin­gung gegen­über dem Auf­trag­ge­ber ein­ge­setz­ten Drit­ten und wird die­ser nicht als Erfül­lungs­ge­hil­fe von web38 tätig, son­dern gibt web38, für den Auf­trag­ge­ber erkenn­bar, ledig­lich eine Leis­tung an den Auf­trag­ge­ber wei­ter, sind die Män­gel­an­sprü­che des Auf­trag­ge­bers auf die Abtre­tung der Män­gel­an­sprü­che von web38 gegen­über dem Drit­ten beschränkt. Web38 steht für den Man­gel nur dann selbst ein, wenn die Man­gel­ur­sa­che durch web38 gesetzt wur­de, d.h. der Man­gel auf einer von web38 zu ver­tre­ten­den unsach­ge­mä­ßen Modi­fi­ka­ti­on, Ein­bin­dung oder sons­ti­ger Behand­lung der Leis­tun­gen Drit­ter beruht. 

17.2 web38 ist nicht ver­ant­wort­lich, falls ein ein­ge­setz­ter Drit­ter sei­ne Leis­tung ein­ge­schränkt oder ein­ge­stellt. Führt der Drit­te eine Gebühr für die wei­te­re Zur­ver­fü­gung­stel­lung sei­ner Leis­tun­gen ein, hat web38 das Recht die­se an den Auf­trag­ge­ber wei­ter­zu­be­rech­nen, sofern der Auf­trag­ge­ber die Nut­zung der Leis­tun­gen Drit­ter nach Rück­fra­ge fort­set­zen möch­te und die Ver­gü­tung zu Las­ten von web38 gehen wür­de. 

18. Haf­tung und Scha­dens­er­satz 

18.1. web38 haf­tet nach die­sem Ver­trag nur nach Maß­ga­be der fol­gen­den Bestim­mun­gen: 

18.2 web38 haf­tet unbe­schränkt nur für vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig durch web38, ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder sons­ti­ger Erfül­lungs­ge­hil­fen ver­ur­sach­te Schä­den.

18.3. web38 haf­tet unbe­schränkt für vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit durch web38, ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. 

18.4 web38 haf­tet für Schä­den auf­grund feh­len­der zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusi­che­rung umfasst war und der für web38 bei Abga­be der Zusi­che­rung erkenn­bar war. 

18.5 web38 haf­tet für Pro­dukt­haf­tungs­schä­den ent­spre­chend der Rege­lun­gen im Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz. 

18.6. web38 haf­tet für Schä­den aus der Ver­let­zung von Kar­di­nal­pflich­ten durch web38, ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Kar­di­nal­pflich­ten sind die wesent­li­chen Pflich­ten, die die Grund­la­ge des Ver­trags bil­den, die ent­schei­dend für den Abschluss des Ver­trags waren und auf deren Erfül­lung der Auf­trag­ge­ber ver­trau­en darf. Wenn web38 die­se Kar­di­nal­pflich­ten leicht fahr­läs­sig ver­letzt hat, ist ihre Haf­tung auf den Ersatz des vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­dens (nach­fol­gend “typi­scher Scha­den”) begrenzt. 

18.7. Der typi­sche Scha­den ist grund­sätz­lich auf den fest­ge­leg­ten Betrag und sonst auf die Höhe des ver­trag­li­chen Ent­gelts des Auf­trag­ge­bers für den Zeit­raum, in dem die Pflicht­ver­let­zung statt­ge­fun­den hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschrän­kung im Ein­zel­fall unter Bil­lig­keits­ge­sichts­punk­ten unan­ge­mes­sen wäre. Der typi­sche Scha­den über­steigt grund­sätz­lich nicht das drei­fa­che der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung. 

19. Ver­gü­tung 

19.1 Die Ver­gü­tung für die ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tun­gen erge­ben sich aus der Auf­trags­be­schrei­bung. Soweit die Ver­trags­par­tei­en kei­ne  fes­te Ver­gü­tung ver­ein­bart haben, bemisst sich die Ver­gü­tung nach Auf­wand. Inso­weit gel­ten die zum Zeit­punkt der Erbrin­gung der Leis­tung gül­ti­gen Sät­ze von web38. 

19.2. Alle Preis­an­ga­ben ver­ste­hen sich net­to, d.h. zzgl. der jeweils gel­ten­den gesetz­li­cher Mehr­wert­steu­er. 

19.3 Sofern nicht anders ver­ein­bart, erfolgt die Abrech­nung der Leis­tung nach tat­säch­li­chen Auf­wand je ange­fan­ge­ne 15 Minu­ten.

19.4 Gege­be­nen­falls anfal­len­de Gebüh­ren der Gesell­schaft für musi­ka­li­sche Auf­füh­rungs- und mecha­ni­sche Ver­viel­fäl­ti­gungs­rech­te (GEMA) wer­den vom Auf­trag­ge­ber über­nom­men. 

19.5 web38 hat über die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung hin­aus Anspruch auf Erstat­tung der für die Erbrin­gung der Leis­tun­gen erfor­der­li­chen Aus­la­gen und Auf­wen­dun­gen (z.B. Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten, Spe­sen). Rei­se­kos­ten wer­den, sofern nicht abwei­chend ver­ein­bart, mit 0,30 Euro/km net­to kal­ku­liert. Grund­la­ge ist die schnells­te Stre­cke ent­spre­chend Goo­gle­maps oder Apple Kar­ten. Im Nah­be­reich von 10km fal­len kei­ne Rei­se­kos­ten an. Aus­gangs­punkt der Anfahrt/Abfahrt ist die Adres­se von web38, sofern nicht anders ver­ein­bart. 

19.6 Soweit web38 eine zeit­ab­hän­gi­ge Ver­gü­tung erhält, stellt web38 dem Auf­trag­ge­ber eine Auf­stel­lung der ange­fal­le­nen zeit­li­chen Auf­wen­dun­gen zur Ver­fü­gung. Soweit der Auf­trag­ge­ber mit den vor­ge­leg­ten Nach­wei­sen nicht ein­ver­stan­den ist, wird er etwa­ige Beden­ken gegen die Nach­wei­se inner­halb einer Frist von 5 Arbeits­ta­gen detail­liert schrift­lich dar­le­gen. Die Ver­trags­par­tei­en wer­den dann unver­züg­lich ver­su­chen, eine Klä­rung her­bei­zu­füh­ren. 

20. Abrech­nung

20.1. Die Ver­gü­tung wird zum ver­ein­bar­ten Zeit­punkt fäl­lig.

20.2. Sofern nicht abwei­chend geson­dert ver­ein­bart, sind Rech­nun­gen ohne Abzug inner­halb von 7 Tagen nach Rech­nungs­da­tum zur Zah­lung fäl­lig. 

20.3 Endet der Ver­trag, egal aus wel­chem Grund, vor­zei­tig, hat web38 einen Anspruch auf die Ver­gü­tung, die ihrer bis zur Been­di­gung die­ses Ver­trags erbrach­ten Leis­tun­gen ent­spricht. 

20.4 Rech­nun­gen erfol­gen in elek­tro­ni­scher Form (i.d.R. PDF) und wer­den per E- Mail ver­sen­det oder online zum Down­load zur Ver­fü­gung gestellt. 

20.5 Bei Zah­lungs­ver­zug oder Stun­dung wer­den Ver­zugs­zin­sen und Ein­zie­hungs­kos­ten berech­net. web38 kann bei Zah­lungs­ver­zug die wei­te­re Aus­füh­rung des lau­fen­den und wei­te­rer Auf­trä­ge bis zur Zah­lung zurück­stel­len. Dies lässt die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Rech­te unbe­rührt. 

20.6 Objek­tiv begrün­de­te Zwei­fel an der Zah­lungs­fä­hig­keit des Auf­trag­ge­bers berech­ti­gen web38, auch wäh­rend der Lauf­zeit eines Ver­tra­ges die wei­te­re Leis­tungs­er­brin­gung ohne Rück­sicht auf ein ursprüng­lich ver­ein­bar­tes Zah­lungs­ziel von der Vor­aus­zah­lung des Betra­ges und von dem Aus­gleich offen­ste­hen­der Rech­nungs­be­trä­ge abhän­gig zu machen. 

20.7 Für jede Mah­nung fällt eine pau­scha­le Mahn­ge­bühr von jeweils 10,00 Euro an.

20.8 Der Auf­trag­ge­ber kann gegen Ansprü­che von web38 nur unbe­strit­te­ne oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­te For­de­run­gen auf­rech­nen. Dem Auf­trag­ge­ber steht die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts nur wegen Gegen­an­sprü­chen aus dem­sel­ben recht­li­chen Ver­hält­nis zu. 

20.9 Ist für ein Pro­jekt ein Fer­tig­stel­lungs­da­tum ange­setzt wor­den, zu dem web38 berech­tigt wäre ihre Leis­tun­gen abzu­rech­nen und konn­te das Fer­tig­stel­lungs­da­tum auf­grund von Umstän­den, die der Auf­trag­ge­ber zu ver­tre­ten hat nicht ein­ge­hal­ten wer­den (z.B. feh­len­de Bereit­stel­lung von Inhal­ten oder Unter­la­gen), darf web38 die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung zum Fer­tig­stel­lungs­da­tum so abrech­nen, als ob das Pro­jekt ohne die maß­geb­li­che Ver­zö­ge­rung zu dem Zeit­punkt fer­tig­ge­stellt wor­den wäre. 

21. Anpas­sung von Prei­sen 

21.1 web38 behält sich für den Fall, dass sich rele­van­te gesetz­li­chen Steu­ern und Abga­ben ändern oder neue Abga­ben und Steu­ern auf die Pro­duk­te von web38 erho­ben wer­den, den aus­ge­wie­se­nen bzw. ver­ein­bar­ten Preis um die­se Erhö­hun­gen anzu­pas­sen. 

21.2. Bei Dau­er­schuld­ver­trä­gen ist web38 zu einer ange­mes­se­nen Anhe­bung der ver­ein­bar­ten Ent­gel­te nach Ankün­di­gung berech­tigt. Eine sol­che Anhe­bung tritt zum Ende des jewei­li­gen Abrech­nungs­zeit­raums in Kraft. 

21.3 Bei Erhö­hung von Ein­kaufs­prei­sen für Leis­tun­gen Drit­ter, wer­den die­se im glei­chen Ver­hält­nis an die Auf­trag­ge­ber wei­ter­ge­ge­ben. 

21.4 Ist der Auf­trag­ge­ber mit der Anpas­sung nicht ein­ver­stan­den, kann er den Ver­trag unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist, maxi­mal jedoch 30 Tage, zum Tag des Inkraft­tre­tens des neu­en Ent­gelts kün­di­gen.

22. Ordent­li­che Kün­di­gung von Ver­trä­gen

22.1 Sofern eine Kün­di­gungs­frist nicht aus­drück­lich ver­ein­bart ist, noch in den dazu­ge­hö­ri­gen beson­de­ren Bestim­mun­gen in die­sen AGB fest­ge­legt ist, beträgt die­se 30 Tage zum Quar­tals­en­de. 

22.2 Die Kün­di­gungs­frist von selb­stän­dig künd­ba­ren Teilen/Optionen eines Ver­tra­ges ent­spricht der Kün­di­gungs­frist des Haupt­ver­trags. 

22.3 Wird kei­ne recht­zei­ti­ge Kün­di­gung aus­ge­spro­chen, ver­län­gert sich die Lauf­zeit des Ver­tra­ges, vor­be­halt­lich einer ande­ren Ver­ein­ba­rung, nach Ablauf des­sen Lauf­zeit auto­ma­tisch um den­sel­ben Zeit­raum. 

23. Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung von Ver­trä­gen

23.1 Jede Par­tei kann Ver­trä­ge, wel­chen die­se AGB zugrun­de lie­gen, aus wich­ti­gem Grund außer­or­dent­lich kün­di­gen. Vor­aus­set­zung ist, dass eine oder meh­re­re Ver­ein­ba­run­gen durch die jeweils ande­re Ver­trags­par­tei nicht ein­ge­hal­ten wur­den und nach einer schrift­li­chen Auf­for­de­rung zur Bes­se­rung, die­se schuld­haft nicht inner­halb der gesetz­ten und ange­mes­se­nen, andern­falls inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist, erfolgt ist. 

23.2 Die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung ist auch ohne vor­he­ri­ge Auf­for­de­rung zur Bes­se­rung mög­lich, wenn eine Fort­set­zung des Ver­tra­ges dem Kün­di­gen­den unter Berück­sich­ti­gung aller Umstän­de des Ein­zel­falls und unter Abwä­gung der Inter­es­sen bei­der Ver­trags­par­tei­en nicht zuge­mu­tet wer­den kann. 

23.3. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn 

  • web38 einen aus­drück­lich ver­ein­bar­ten Fer­tig­stel­lungs­ter­min nicht ein­hält und eine vom Auf­trag­ge­ber ange­setz­te, ange­mes­se­ne Nach­frist ver­strei­chen lässt, es sei denn web38 hat die Ver­zö­ge­rung nicht zu ver­tre­ten 
  • eine der Ver­trags­par­tei­en ihre Pflich­ten aus die­sem Ver­trag oder jewei­li­gem Auf­trag in gro­ber Wei­se ver­letzt; 
  • über das Ver­mö­gen der ande­ren Ver­trags­par­tei das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net oder man­gels Mas­se die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens abge­lehnt wird. 

23.4. Die Kün­di­gung hat schrift­lich zu erfol­gen. 

22.5 Nach Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses ist web38 zur Erbrin­gung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen nicht mehr ver­pflich­te­ten und kann, vor­be­halt­lich ver­ein­bar­ter oder gesetz­li­cher Auf­be­wah­rungs­pflich­ten, sämt­li­che Daten des Auf­trag­ge­bers löschen. Die recht­zei­ti­ge Spei­che­rung und Siche­rung der Daten liegt daher in der Ver­ant­wor­tung des Auf­trag­ge­bers. 

24. Daten­schutz 

24.1. Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Auf­trag­ge­bers wer­den nur für die, die­sen AGB und sons­ti­gen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ent­spre­chen­de Ver­trags­durch­füh­rung erho­ben, ver­ar­bei­tet und genutzt. Mit dem Ver­trags­schluss erklärt sich der Auf­trag­ge­ber mit der Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung sei­ner Daten in elek­tro­ni­schen Daten­ver­ar­bei­tungs­an­la­gen ein­ver­stan­den. 

24.2. Die Ver­trags­par­tei­en beach­ten die ein­schlä­gi­gen daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten. web38 wird ins­be­son­de­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten Drit­ter, die ihr der Auf­trag­ge­ber wei­ter­lei­tet oder die sie im Auf­trag des Auf­trag­ge­bers erhebt, ver­ar­bei­tet und nutzt, nur im Rah­men der Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers erhe­ben, ver­ar­bei­ten oder nut­zen. Dar­über hin­aus obliegt es dem Auf­trag­ge­ber die daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten. 

25. Ver­trau­lich­keit und Geheim­hal­tung 

25.1. Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, alle Ihnen bekannt­wer­den­den betrieb­li­chen und sons­ti­gen geschäft­li­chen Infor­ma­tio­nen und Erkennt­nis­se der ande­ren Par­tei, ver­trau­lich zu behan­deln und nur für ver­trag­lich ver­ein­bar­te Zwe­cke zu ver­wen­den. 

25.2. Ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen im Sin­ne die­ser Bestim­mung sind Infor­ma­tio­nen, Unter­la­gen, Anga­ben und Daten, die als sol­che bezeich­net sind oder ihrer Natur nach als ver­trau­lich anzu­se­hen sind. Die Ver­pflich­tung zur Geheim­hal­tung gilt nicht für Ent­wick­lun­gen, die bereits offen­kun­dig sind (all­ge­mein bekannt sind, zum Stand der Tech­nik zäh­len etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutz­fä­hig sind. Wenn die Offen­kun­dig­keit einer Ent­wick­lung spä­ter ein­tritt, erlischt die Ver­pflich­tung inso­weit ab die­sem Zeit­punkt. 

25.3 Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, nur sol­chen Mit­ar­bei­tern Zugang zu ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen der ande­ren Par­tei zu gewäh­ren, die mit der Leis­tungs­er­brin­gung im Rah­men eines Ver­trags betraut sind. Bei­de Ver­trags­par­tei­en sind ver­pflich­tet, auf Wunsch der jeweils ande­ren Par­tei ihre Mit­ar­bei­ter eine ent­spre­chen­de Ver­pflich­tungs­er­klä­rung unter­schrei­ben zu las­sen und der ande­ren Par­tei vor­zu­le­gen. Die Ver­trags­par­tei­en wer­den für ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen der jeweils ande­ren Par­tei kei­ne Schutz­rechts­an­mel­dun­gen anstren­gen. 

25.4 Wer­den von einer öffent­li­chen Stel­le ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen im vor­ge­nann­ten Sin­ne ver­langt, so ist die­se Par­tei unver­züg­lich und noch vor Her­aus­ga­be der Infor­ma­tio­nen an die öffent­li­che Stel­le, sofern mög­lich und zumut­bar, zu infor­mie­ren. 

25.5. Die Rech­te und Pflich­ten nach die­sem Abschnitt über Geheim­hal­tung wer­den von einer Been­di­gung des zugrun­de­lie­gen­den Ver­tra­ges nicht berührt. Bei­de Ver­trags­par­tei­en sind ver­pflich­tet, ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen der ande­ren Par­tei bei Been­di­gung die­ses Ver­trags nach deren Wahl zurück­zu­ge­ben oder zu ver­nich­ten, soweit die­se nicht ord­nungs­ge­mäß ver­braucht wor­den sind. 

25.6. Unab­hän­gig von einem even­tu­el­len Scha­dens­er­satz­an­spruch, ver­pflich­tet sich der Auf­trag­ge­ber, für jeden Fall des schuld­haf­ten Ver­sto­ßes gegen die­se Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung eine Ver­trags­stra­fe i.H.v. EURO 5.000,00 an web38 zu zah­len. 

26. Ände­rung der AGB 

web38 behält sich vor, die AGB jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft zu ändern.

 

27. Schluss­be­stim­mun­gen 

27.1. Die Rechts­be­zie­hung zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en unter­lie­gen aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land – auch wenn der Auf­trag­ge­ber sei­nen Sitz im Aus­land hat. 

27.2 Erfül­lungs­ort ist der Sitz von web38. 

27.3 Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­ver­hält­nis ist der Sitz von web38.

27.4 Der Auf­trag­ge­ber darf auf die­sem Ver­trag beru­hen­de Ansprü­che gegen web38 nur nach Zustim­mung von web38 auf Drit­te über­tra­gen. 

27.5 Soll­ten eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser AGB oder des Ver­tra­ges, dem sie zugrun­de lie­gen, unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) wer­den viel­mehr im Wege der ergän­zen­den Ver­trags­aus­le­gung durch eine sol­che Rege­lung ersetzt, die dem von den Ver­trags­par­tei­en mit der/den unwirk­sa­men Bestimmung(en) erkenn­bar ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck mög­lichst nahe­kommt. Ent­spre­chen­des gilt für die Aus­fül­lung etwa­iger Rege­lungs­lü­cken. 

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